| Die Wohnungen befinden sich auf Grundstücken, die den Genossenschaften im sogenannten Erbbaurecht überlassen sind. Das ist ein Stück weit wie Eigentum - mit dem wichtigen Unterschied, dass das Erbbaurecht irgendwann, oft erst nach Jahrzehnten, ... Alles zu diesem Thema ansehen » | sueddeutsche.de |
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